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Spezial-Artikel: Sprachreisen als staatlich geförderter Bildungsurlaub?
Sprachreisen - gesetzlich vorgesehen und staatlich gefördert?
Sprachliche Fortbildung, Sprachkurse und Sprachreisen als gesetzlich vorgesehener Bildungsurlaub - in Deutschland Realität. Wie sieht es aber aus im Detail?

Was ist Bildungsurlaub?
Seit 1976 exisitiert in Deutschland das Recht auf berufliche Freistellung zu (Fort)Bildungszwecken. Bedingt durch die Ländergesetzgebung haben aber nur Arbeitnehmer in 12 der 16 Bundesländer das gesetzliche Recht, jährlich mehrere Tage bezahlten Bildungsurlaub (der auch für fremdsprachliche Forbildung und Sprachreisen genützt werden kann) zu nehmen.
Bildungsurlaub kann in folgenden Bundesländern für die Teilnahme an Sprachaufenthalten beantragt werden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Wer hat ein Recht auf Bildungsurlaub?
Jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung arbeitet (s.o., ausschlaggebend ist hier der Standort des Arbeitsplatzes) oder dessen Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt ist, kann Bildungsurlaub für die gesetzlich vorgesehene Dauer beanspruchen. Üblicherweise haben Sie diesen Anspruch nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit.

Welche Sprachkurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?
Der Sprachkurs muss üblicherweise mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden vorgesehen sind, er kann aber auch auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block von 10 Tagen zusammengefaßt werden - bei Sprachkursen eine durchaus sinnvolle Vorgehensweise!

Wichtig: Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich informiert werden. Aber: Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Unser Tipp: Scherer Bildungsreisen (veranstaltet als Bildungsreisen anerkannte Sprachreisen nach Barcelona, Granada, El Puerto, Madrid, Marbella, Salamanca, Brighton Cambridge, London, Worthing, Dublin, Cork, Galway, Avignon, Antibes, Nizza, Florenz, Rom, Ravenna, ...). Weitere Informationen...

Bildungsurlaub: Regelungen einzelner Bundesländer und Kontaktinformationen
Da Bildungsurlaube in Deutschland der Ländergesetzgebung unterliegen, hier die wichtigsten Kontaktadressen für Detailfragen:

Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen
II B (ABS)
Storkower Straße 134
10407 Berlin
Tel.: 030 / 9022 - 2540, -2539, -2522
Fax: 030 / 9022 - 2874
eMail:
Internet: http://www.berlin.de/bildungsurlaub

Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: nein

Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Referat 34 -
Steinstraße 104 - 106
14473 Postdam
Tel.: 0331 / 866 - 3761, -3763, -3764
Fax: 0331 / 866 - 3711
eMail: karin.boerner@mbjs.brandenburg.de
Internet: http://www.mbjs.brandenburg.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Bremen
Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport
Referatsgruppe Weiterbildung
Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen
Tel.: 0421 / 361 - 4541, -6785
Fax: 0421 / 361 - 4091
Internet: http://www.bildung.bremen.de
Beantragung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Hamburg
Behörde für Bildung und Sport
Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung
- BW 331 -
Hamburger Straße 131
22083 Hamburg
Tel.: 040 / 42863 - 3322
Fax: 040 / 42 79 67 - 080
Internet: http://www.bildungsurlaub-hamburg.de

Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Hessen
Hessisches Sozialministerium
- Referat IV 15 -
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 817 - 3673
Fax: 0611 / 890 - 8421
eMail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de
Internet: http://www.sozialnetz-hessen.de/bu
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Mecklenburg - Vorpommern
Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 / 122 - 2954
Fax: 0381 / 122 - 2910
eMail: LVersA_MV@t-online.de
Internet: http://www.weiterbildung-mv.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Niedersachsen

Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
- Verwaltungsstelle -
Marienstraße 9 - 11
30171 Hannover
Tel.: 0511 / 36491 - 23
Fax: 0511 / 36491 - 40
Beantragung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja
Einzelanerkennung auch möglich. Zeitraum der Anmeldung mind. 2 Monate vor Begin des Kurses


Nordrhein - Westfalen
Ministerium für Soziales und Arbeit, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 415
Breite Straße 31
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 8618 - 4602, -3454
Fax: 0211 / 8618 - 4447
eMail: erika.biesdorf@masqt.nrw.de
Internet: http://www.bildungsurlaub.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Rheinland - Pfalz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
Referat 1564
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 16 - 2857
Fax: 06131 / 16 - 4579
eMail: ebittner@mbww.rpl.de
Internet: http://www.mbww.rpl.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja
Einzelanerkennung auch möglich. Zeitraum der Anmeldung mind. 3 Monate vor Begin des Kurses

Saarland
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Referat E/4
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 58806 - 505, -501
Fax: 0681 / 58806 - 512
eMail: m.lupiz@wirtschaft.saarland.de
Internet: http://www.bildung.saarland.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja
Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann der Anspruch auf Freistellung für bis zu vier Kalenderjahren zusammengefaßt werden, um die Teilnahme an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme zu ermöglichen


Sachsen - Anhalt

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 43
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567 - 3832
Fax: 0391 / 567 - 3711
eMail: bildungsfreistellung@mk.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

Schleswig - Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Referat VII 33
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel.: 0431 / 988 - 4644, -4821
Fax: 0431 / 988 - 4812
eMail: birca.behling@wimi.landsh.de
Internet: http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja

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