Da Bildungsurlaube in
Deutschland der Ländergesetzgebung unterliegen, hier die wichtigsten
Kontaktadressen für Detailfragen:
Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen II B
(ABS) Storkower Straße 134 10407 Berlin Tel.: 030 / 9022 - 2540, -2539,
-2522 Fax: 030 / 9022 - 2874 eMail: Internet: http://www.berlin.de/bildungsurlaubBeantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten
Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Übertragbarkeit auf folgenden
Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: nein
Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat
34 - Steinstraße 104 - 106 14473 Postdam Tel.: 0331 / 866 - 3761,
-3763, -3764 Fax: 0331 / 866 - 3711 eMail:
karin.boerner@mbjs.brandenburg.de Internet: http://www.mbjs.brandenburg.de Beantragung bis spätestens 6
Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum
von 2 Jahren Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja
Bremen Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und
Sport Referatsgruppe Weiterbildung Herdentorsteinweg 7 28195
Bremen Tel.: 0421 / 361 - 4541, -6785 Fax: 0421 / 361 - 4091 Internet:
http://www.bildung.bremen.de Beantragung bis spätestens 4
Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum
von 2 Jahren Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja
Hamburg Behörde für Bildung und Sport Amt für Berufliche Bildung
und Weiterbildung - BW 331 - Hamburger Straße 131 22083
Hamburg Tel.: 040 / 42863 - 3322 Fax: 040 / 42 79 67 - 080 Internet: http://www.bildungsurlaub-hamburg.de
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten
Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Übertragbarkeit auf folgenden
Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja
Hessen Hessisches Sozialministerium - Referat IV 15
- Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 / 817 - 3673 Fax:
0611 / 890 - 8421 eMail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de Internet: http://www.sozialnetz-hessen.de/bu Beantragung bis
spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für
den Zeitraum von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei
Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja
Mecklenburg - Vorpommern Landesversorgungsamt
Mecklenburg-Vorpommern Erich-Schlesinger Straße 35 18059 Rostock Tel.:
0381 / 122 - 2954 Fax: 0381 / 122 - 2910 eMail:
LVersA_MV@t-online.de Internet: http://www.weiterbildung-mv.de Beantragung bis spätestens 6
Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum
von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja
Niedersachsen
Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. -
Verwaltungsstelle - Marienstraße 9 - 11 30171 Hannover Tel.: 0511 /
36491 - 23 Fax: 0511 / 36491 - 40 Beantragung bis spätestens 4 Wochen vor
Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von
1Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja Einzelanerkennung auch möglich. Zeitraum der Anmeldung mind. 2
Monate vor Begin des Kurses
Nordrhein - Westfalen Ministerium für Soziales und Arbeit,
Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Referat
415 Breite Straße 31 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 / 8618 - 4602,
-3454 Fax: 0211 / 8618 - 4447 eMail: erika.biesdorf@masqt.nrw.de
Internet: http://www.bildungsurlaub.de Beantragung bis spätestens 6
Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum
von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja
Rheinland - Pfalz Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Weiterbildung Referat 1564 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.:
06131 / 16 - 2857 Fax: 06131 / 16 - 4579 eMail:
ebittner@mbww.rpl.de Internet: http://www.mbww.rpl.de Beantragung bis spätestens 6 Wochen
vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2
Jahren Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja Einzelanerkennung auch möglich. Zeitraum der Anmeldung mind. 3
Monate vor Begin des Kurses
Saarland Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Referat
E/4 Am Stadtgraben 6-8 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 / 58806 - 505,
-501 Fax: 0681 / 58806 - 512 eMail:
m.lupiz@wirtschaft.saarland.de Internet: http://www.bildung.saarland.de Beantragung bis spätestens 6
Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum
von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann der
Anspruch auf Freistellung für bis zu vier Kalenderjahren zusammengefaßt werden,
um die Teilnahme an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme zu ermöglichen
Sachsen - Anhalt Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt Referat 43 Turmschanzenstraße 32 39114
Magdeburg Tel.: 0391 / 567 - 3832 Fax: 0391 / 567 - 3711 eMail:
bildungsfreistellung@mk.sachsen-anhalt.de Internet: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Beantragung bis spätestens
6 Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum
von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme
möglich: ja
Schleswig - Holstein Ministerium für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr Referat VII 33 Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Tel.: 0431 /
988 - 4644, -4821 Fax: 0431 / 988 - 4812 eMail:
birca.behling@wimi.landsh.de Internet: http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de Beantragung
bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage
für den Zeitraum von 1 Jahr Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei
Nicht-Inanspruchnahme möglich: ja |